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Laserbehandlungen

  • Grüner Star(SLT, YAG-Iridotomie): bei Glaukom / Offenwinkelglaukom
    Im Falle von flachem Kammerwinkel – und Engwinkelglaukom kann durch eine Laserbehandlung einen Glaukomanfall erfolgreich vorgebeugt werden. Beim Offenwinkelglaukom kann man statt Tropfen eine kassenleistung, schmerzlose, nebenwirkungsfreie Laser-Behandlung mit selektiver Laser Trabekuloplastieden, Abfluss des Kammerwasser verbessern und dadurch Senkung des Augeninnendruck erreichen,dass der Sehnerv aufrecht gehalten wird
  • Nachstar(YAG-Kapsulotomie) Nach einer Grauen-Star-Operation kann sich eine Linsenkapseltrübung bilden. Diese Trübung kann einfach und schmerzfrei mit dem Laser behoben werden.
  • Netzhaut-Laser bei Diabetikern, Gefäßverschlüsse, Netzhautdegeneration

Die Laserbehandelungen (Grüner Star, Nachstar, Netzhaut-Laser) werden in aller Regel von Ihrer Krankenkasse zu 100 % übernommen.

Die Laserbehandlung des Auges, auch als Laserchirurgie oder refraktive Laserchirurgie bezeichnet, ist ein medizinisches Verfahren, bei dem ein Laserstrahl verwendet wird, um verschiedene Augenerkrankungen zu behandeln oder die Sehkraft zu korrigieren. Diese Technik hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht und ermöglicht präzise Eingriffe mit minimalen Schmerzen und schnellen Genesungszeiten. Hier sind einige wichtige Aspekte zur Laserbehandlung des Auges:

Arten der Laserbehandlung des Auges:

1. LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis): ist eine der am häufigsten durchgeführten refraktiven Chirurgien, um Sehfehler wie Myopie (Kurzsichtigkeit), Hyperopie (Weitsichtigkeit) und Astigmatismus zu korrigieren. Hierbei wird die oberste Schicht der Hornhaut vorsichtig angehoben, der Laser formt die darunterliegende Gewebeschicht um und die Oberfläche wird wieder zurückgelegt. Dies ermöglicht eine verbesserte Lichtbrechung auf die Netzhaut.

2. Femto Lasik (Laser-in-situ-Keratomileusis): ist eine fortschrittliche Form der LASIK (Laser-in-situ-Keratomileusis), einer Augenoperation zur Korrektur von Sehproblemen wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Astigmatismus. Der Begriff „Femto“ bezieht sich auf den Einsatz eines Femtosekundenlasers, der im Gegensatz zum traditionellen mikrokeratomen Instrument präzise Schnitte in der Hornhaut erstellt.

3. PRK (Photorefraktive Keratektomie): Die äußere Deckschicht der Hornhaut (Epithel) wird mit einer Alkohollösung oder einer speziellen Bürste entfernt und das darunter liegende Gewebe mit einem Excimer-Laser neu geformt.

4. Trans-Prk (Trans-Epitheliale Photorefraktive Keratektomie): Im Gegensatz dazu erfolgt bei der Trans-PRK die Entfernung des Epithels durch einen Excimer-Laser, ohne dass ein mechanischer Eingriff erforderlich ist. Dieser Laser wird sowohl für die Entfernung des Epithels als auch für die eigentliche Sehkorrektur genutzt. Das Verfahren wird als „trans-epithelial“ bezeichnet, da der Laser durch das Epithel hindurch wirkt.

5. LASEK (Laser Epithelial Keratomileusis): Diese Methode ähnelt PRK, beinhaltet jedoch das Anheben und Zurückklappen einer dünnen Hornhautschicht, bevor der Laser verwendet wird.

6. ReLEx SMILE (Small Incision Lenticule Extraction): Eine minimalinvasive Technik, bei der ein winziges Stück Hornhautgewebe (Linsenschnitz) entfernt wird, um Sehfehler zu korrigieren, ohne die oberste Schicht der Hornhaut zu entfernen.

Vorteile der Laserbehandlung des Auges:

Schnelle Genesung: Die Genesungszeit nach einer Laserbehandlung ist im Allgemeinen recht kurz. Viele Patienten erfahren eine rasche Verbesserung ihrer Sehkraft innerhalb weniger Tage.

Präzision: Laserbehandlungen sind äußerst präzise und ermöglichen dem Chirurgen eine genaue Kontrolle über die Hornhautveränderungen.

Minimale Schmerzen: Die meisten Patienten erleben während der Behandlung nur geringe oder keine Schmerzen, da Betäubungstropfen verwendet werden.

Schnelle Ergebnisse: Viele Patienten sehen bereits kurz nach der Operation eine Verbesserung ihrer Sehkraft.

Voraussetzungen und Kandidaten:

Nicht jeder ist ein geeigneter Kandidat für eine Laserbehandlung des Auges. Kandidaten sollten:

– Stabile Sehfehler haben (d. h. ihre Sehstärke hat sich über mindestens ein Jahr nicht wesentlich verändert).
– Mindestens 18 Jahre alt sein (das Mindestalter kann je nach Verfahren variieren).
– Generell gesunde Augen haben, frei von ernsthaften Augenerkrankungen.
– Realistische Erwartungen bezüglich der Ergebnisse haben.

Die Entscheidung für eine Laserbehandlung des Auges sollte nach sorgfältiger Beratung mit einem qualifizierten Augenarzt getroffen werden. Ein erfahrener Fachmann kann den besten Ansatz basierend auf den individuellen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand des Patienten empfehlen.